im ZGB nicht enthalten sei. Leiste der Ehemann die verlangte Sicherheit nicht, so könne die Ehefrau nach Demnach hat die Schulbetreibungs- und Konkurskammer Art. 183 Ziff. 2 vom Richter die Anordnung der Gütererkannt: trennung verlangen. Eine direkte Vollstreckung auf Der Rekurs wird gutgeheissen und demgemäss die Sicherheitsleistung sei ausgeschlossen. Wahl des Dr. Belmont in den Gläubigerausschuss im B. -