gedeckt d. h. binnen sechs Monaten vom 1. Februar 1913 an, das wäre. Forderung und Pfandrecht wurden von der Kon- Begehren um Einleitung der WecQselbetreibung zu stellen. kursverwaltung in dem am 22. November 1913 aufge- Dadurch, dass sie dies unterliess,hat sie die Möglichkeit~ legten Kollokationsplan zugelassen, die Zulassung aber auf Konkurs zu betreiben, auf alle Fälle verwirkt. innert der Frist des Art.