76 KV bei der Verpfändung von Eigentümerpfandtitelli Ablauf der Frist abzuwenden. Hievon ausgehend, hat d~ch den Kridaren zutrifft, so kann die Steigerung auch denn das Bundesgericht in dem zitierten Entscheide auch wahrend der Pendenz des Kollokationsprozesseserfolgen. bereits festgestellt, dass das Begehren um Anschluss- A. - Der Rekurrent Taeffner hat iIn Konkurse über pfändung stets binnen dreissig Tagen seit Vornahme der G. Monglowsky, gewesenen Hotelier zum «Haldenhof » in ersten Pfändung gestellt werden müsse, die Frist des Art.