bungsamt trotz ihr entgegengenommen und protokolliert Geht man hievon aus, so muss aber die Betreil>ung auf werden; nur darf das Amt sie erst nach Wegfall der Stun- Konkurs im vorliegenden Falle auch dann als unzulässig ... Ges.-Ausg. SS I N° 83. AS 40 1II - 1914 6 und Konkurskammer. N° 14. 81 80 Entscheidungen der Schuldbetreibungs-