bung absolut nichtig sei, müsse daher auf die Beschwerde als das Pfand dem Gläubiger keine Deckung gibt. Zwecks eingetreten werden, obwohl sie nicht innert der fünftä- Feststellung hierüber sind die Pfänder vom Sachwalter gigen Frist des Art. 20 SchKG ~rhoben worden seLDagegen zu schätzen (Art. 299). Ergibt sich dabei, dass die Fordesei dieselbe materiell unbegründet.