297 SchKG selbetreibungen und die zu dessen Unterstützung gemachnur die Vornahme von Vollstreckungshandlungen durch ten Vorbringen erneuert. das Amt, nicht aber die Stellung von Parteibegehren durch den Gläubiger ausschliesse, trotz der Nachlassstundung Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in der Lage gewesen wäre. Nachdem sie diese Frist ver- in Erwägung: säumt habe, könne sie -nur noch im Wege der ordent- 1. - Gemäss Art. 311 SchKG « ist der bestätigte Nachlichen Betreibung vorgehen. lassvertrag für sämtliche Gläubiger rechtsverbindlich: