B. - Gegen den Entscheid der kantonalen Aufsichtsum die Betreibung auf Konkurs durchführen zu können, behörde rekurriert Huwyler-Moser an das Bundesgericht, binnen sechs Monaten von da an das Betreibungs- indem er den Antrag auf Aufhebung der streitigen Wechbegehren stellen müssen, wozu sie, da Art. 297 SchKG selbetreibungen und die zu dessen Unterstützung gemachnur die Vornahme von Vollstreckungshandlungen durch ten Vorbringen erneuert. das Amt, nicht aber die Stellung von Parteibegehren durch den Gläubiger ausschliesse, trotz der Nachlassstundung Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in der Lage gewesen wäre.