Richtig sei allerdings, dass des Art. 40 nicht laufen können und sei daher um deren er seinerzeit als Inhaber einer Einzelfinna im Handels- Dauer verlängert worden. Dass sie aber in diesem Falle register eingetragen gewesen sei ; die Eintragung sei aber am 17. Dezember 1913 noch nicht abgelaufen gewesen sei, auf sein Begehren am 29. Januar 1913 gelöscht und die stehe ausser Streit. Löschung im schweizerischen Handelsamtsblatt vom 1. Februar 1913 publiziert worden~ Die Bank hätte daher.