schwerde' da er, weil nicht mehr im Handelsregister· eingetragen, nicht der Konkursbetreibung unterliege und 76 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 13. 77 zudem auch abgesehen hievon die Bank nur auf Pfand- habe aber folgerichtig während dieser Zeit auch die Frist verwertung betreiben könne. Richtig sei allerdings, dass des Art. 40 nicht laufen können und sei daher um deren er seinerzeit als Inhaber einer Einzelfinna im Handels- Dauer verlängert worden.