Huwyler-Moser. erhob gegen dieselben Rechtsvorschlag und in der Verhandlung über diesen vom 27. Dezember 1913 vor dem Gerichtspräsidenten von Muri - nach § 11 des aargauischen EG zum SchKG ist der Gerichtspräsident zugleich erstinstanzliehe Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen - auch Be-