Kurz nach- Es ist Sache der kantonalen Aufsichtsbehörde, in glei- her - am 27. Mai 1913 - wurde ihm auf sein Gesuch vom cherWeise wie in ihrer Verfügung vom 12. Dezembel 1913 Bezirksgericht Muri eine Nachlassstundung be'willigt, der dafür zu sorgen, dass ::-;rotar Rieder seine Pflicht zur Aus- von ihm vorgeschlagene Nachlassvertrag auf Basis einer zahlung der Konkursdividende erfüllt. Nachlassdividende von 20 % in der Folge gerichtlich bestätigt und die Bestätigung am 5. November 1913 öffent- Demnach hat die Schu1dbetreibungs- u. Konkurskammer