Für pfand versicherte Forderungen kann, für die Forderung ausstelle. Da diese Bedingung nicht wenn die Forderung nach der Schätzung durch das Pfand gedeckt ist, nach Zustandekommen des Nachlassvertrages, eingetreten ist, so besteht zwischen der Konkursmasse auch wenn es sich um eine Wechselschuld handelt, nur noch und der Rekurrentin das normale Rechtsverhältnis, auf Pfandverwertung, und nicht auf Konkurs betrieben wonach diese einen Anspruch auf Barzahlung der in werden. Die sechsmonatliche Frist des Art. 40 SchKG zur Frage stehenden Konkursdividende hat.