Erklärung, nicht durch Vertrag - gegen die Anweisung der Forderung an Gemeindeschreiber Graa auf Barzahlung 13. Entscheid vom 4. März 1914 i. S. IIuwyler-Moser. des entsprechenden Betrages der Konkursdividende, aber nur unter der Bedingung, dass Graa ihr einen Schuldbrief Art. 297,311 SchKG. Für pfand versicherte Forderungen kann, für die Forderung ausstelle.