Das Betreibungsamt Bünzen gab diesem Begehren Folge und stellte dem Schuldner am 18. Dezember 1913 die entsprechenden Zahlungsbefehle zu. Huwyler-Moser erhob gegen dieselben Rechtsvorschlag und in der Verhandlung über diesen vom 27. Dezember 1913 vor dem Gerichtspräsidenten von Muri -