Lebensversicherungspolice zu Pfand gegeben. Kurz nach- Es ist Sache der kantonalen Aufsichtsbehörde, in glei- her - am 27. Mai 1913 - wurde ihm auf sein Gesuch vom cherWeise wie in ihrer Verfügung vom 12. DezembeI 1913 Bezirksgericht Muri eine Nachlassstundung bewilligt, der dafür zu sorgen, dass Notar Rieder seine Pflicht zur Aus- von ihm vorgeschlagene Nachlassvertrag auf Basis einer zahlung der Konkursdividende erfüllt.