40 SchKG zur Frage stehenden Konkursdividende hat. Ohne die Zu- Einreichung des Wechselbetreibungsbegehrens wird durch stimmung der Rekurrentin ist der Konkursverwalter nicht eine während dieser Zeit eingetretene Nachlassstundung nicht unterbrochen. berechtigt, die Dividendenforderung durch die Anweisung des Guthabens an Gemeindeschreiber Graa teilweise zu A . ....,. Der Rekurrent A. Huwyler-Moser in Bünzen hatte tilgen. am 13. Mai 1913 drei Eigenwechsel im Betrage von 2000 Notar