Dem Konkursverwalter gegenüber gewann die Vereinbarung in Erwägung: erst durch das Schreiben der Rekurrentin vom 24. No- 1. - Die Auffassung der Vorinstanz, dass die Aufsichls- vember und im Sinne dieses Schreibens Bedeutung. Dabehörden auf die Beschwerde der Rekurrentin nicht ein- nach verzichtete die Rekurrentill - durch einseitige 74 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 13. 75 Erklärung, nicht durch Vertrag - gegen die Anweisung der Forderung an Gemeindeschreiber