die Möglichkeit einer weiteren Einwirkung auf den Konkursverwalter entzogen worden. \Yenn die 2. - Auch insofern kann der Vorinstanz nicht beige- Abmachung vom Gemeindeschreiber Graa nicht gehalten stimmt werden, als sie die Beschwerde für unbegründet worden sei, so könne dies ein Einschreiten gegen den Kon- hält. Sie geht, wie es scheint, von der Annahme aus, dass kursverwalter nicht rechtfertigen. die Vereinbarung vom 22. November 1913 mit dem K 0 n kur