Am 20. Dezember 1913 wurde der Konkurs geschlossen. treten könnten, ist unrichtig. Es handelt sich für sie im Nachdem die Rekurrentin hievon Kenntnis erhalten hatte, wesentlichen nicht um die Beseitigung eines Rechtsvorersuchte sie die kantonale Aufsichtsbehörde um Behand- schlages, sondern um die Auszahlung der Konkursdivilung ihrer Beschwerde vom 9. Dezember, indem sie geltend dende.