3. Gemeindeschreiber Graa weigerte, erhob die Rekurrentin am 9. Dezember 1913 dagegen errichtet für die schuldige Summe auf die im Beschwerde mit dem Begehren, der vom Konkursver- Konkurse C. Graa, Sohn, erworbenen Liegenschaften einen walter seinerzeit in der gegen ihn eingeleiteten Belreibung Schuldbrief gemäss mündlicher Vereinbarung und über- erhobene Rechtsvorschlag sei aufzuheben und der Kongibt solchen der Frau Graa ». Im Anschluss an diese Ver- kursverwalter anzuweisen, der Rekurrentin die Konkurseinbarung schrieb die Rekurrentin dem Konkursverwalter dividende bar zu bezahlen. Sie machte geltend.