14 N° 42 *) erklärt, dass die in Art. 92 Ziff. 3 Der Rekurs wird begründet erklärt und die vom Betreistatuierte Unpfändbarkeit der zur Berufsausübung not- bungsamt Zürich 6 am 20. November 1913 getroffene wendigen Werkzeuge, Instrumente und Bücher nur dem (! Rektifikation l) des Arrestvollzuges vom 24. Oktober