ner die. Fortsetzung seiner Existenz aus eigenen Kräften arrestierten Forderung aus dem Beschlage nicht entsprezu ermöglichen und zu verhüten, dass er der öffentlichen chen durfte. Denn ein anderer Grund, welcher der Be- Unterstützung zur Last fällt. Dieses Motiv trifft aber of- schlagnahme entgegenstände, als die Vorschrift des Art. 93 fenbar nur in Bezug auf die eigenen Gebietsangehörigen ist vom Schuldner nicht geltend gemacht worden und au.ch zu. An dem Schutze des im Auslande, ausserhalb der zweifellos nicht vorhanden.