{"Signatur": "CH_BGB_005", "Spider": "CH_UNIBE", "Datum": "1914-01-01", "PDF": {"Datei": "CH_UNIBE/CH_BGB_005_BGE-40-III-69.pdf", "URL": "https://www.fallrecht.ch/c3040069.pdf", "Checksum": "e768d60cf1c2f300591713fad358cd69"}, "Scrapedate": "2026-07-03", "Scrapetime": "23:22:13", "Num": ["BGE 40 III 69"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III 01.01.1914 BGE 40 III 69"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunal fédéral (ATF via Uni Berne) Partie III 01.01.1914 BGE 40 III 69"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunale federale (DTF via Uni Berna) Parte III 01.01.1914 BGE 40 III 69"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Tribunal fédéral (ATF via Uni Berne) Partie III"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Tribunale federale (DTF via Uni Berna) Parte III"}], "ScrapyJob": "446973/81/5", "Zeit UTC": "03.07.2026 23:22:13", "Checksum": "7bfee7c49397987625875801086e70be", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III 01.01.1914 BGE 40 III 69\n\n und Konkurskammer • N° 12. 71\n70 Entscheidungen de.. Schuldbetreibungsbringen. Bevor diese Verfügung erlassen wurde, am 22. halten des Konkursverwalters Notar Rieder, sowie das\nNovember 1913, hatte die Rekurrentin mit ihrem Schwie- sich aus den Akten ergebende veränderte Rechnungsgervater, Gemeindeschreiber C. Graa in Gsteig, der der verhältnis mit demselben, von 0 b i ger Ver ein-\nKonkursmasse aus der Ersteigerung von Liegenschaften bar u n g zur ü c k und betrachte dieselbe als in allen\neine gewisse Summe schuldete, folgende Vereinbarung ab- Teilen dahingefal1en. »\ngeschlossen: ..... «2. Frau Graa erklärt hiemit, dass sie\nden Konkursverwalter ..... für denjenigen Betrag, den B. - Als der Konkursverwalter gestützt auf die er-\nHerr Gemeindeschreiber Graa in Gsteig an obige Summe )) wähnte Vereinbarung die Auszah1ung der KOllkursdivi-\n(die Konkursdividende von 1340 Fr. 12 Cts.) «(schuldet - dende an die Rekurrentin trotz des Entscheides der kalldefinitive Ausrechnung zwischen Notar Rieder und Vater tonalen Aufsichtsbehörde vom 27. ~ovember 1913 ver-\nGraa vorbehalten - entlastet. 3. Gemeindeschreiber Graa weigerte, erhob die Rekurrentin am 9. Dezember 1913\ndagegen errichtet für die schuldige Summe auf die im Beschwerde mit dem Begehren, der vom Konkursver-\nKonkurse C. Graa, Sohn, erworbenen Liegenschaften einen walter seinerzeit in der gegen ihn eingeleiteten Belreibung\nSchuldbrief gemäss mündlicher Vereinbarung und über- erhobene Rechtsvorschlag sei aufzuheben und der Kongibt solchen der Frau Graa ». Im Anschluss an diese Ver- kursverwalter anzuweisen, der Rekurrentin die Konkurseinbarung schrieb die Rekurrentin dem Konkursverwalter dividende bar zu bezahlen. Sie machte geltend. dass die\nam 24. November 1913 folgendes: «( Durch Gegenwär- Vereinbarung mit ihrem Schwiegervater dahingefallen sei,\ntiges möchte ich sie höft ersuchen, mit Vater Graa in weil dieser keine Anstalten getroffen habe, um den verder bewussten Angelegenheit beförderIichst definitiv ab- sprochenen Schuldbrief zu errichten, und dass zudem die\nzurechnen und mir mitzuteilen, welchen Betrag letzterer erwähnte Vereinbarung den Konkursverwalter nicht bean die mir zugeteilte Dividende in Kl. IV. schuldet. Diese rühre.\nAbrechnung hätte bekanntlich schon längst auf Verfügung Am 12. Dezember 1913 verfügte die kantonale Aufder Aufsichtsbehörde hin erfolgen sollen. Nachdem rlies sichtsbehörde gestützt auf einen Bericht des Konkursgeschehen ist, wird mir Vater Graa fUr den betr. Betrag verwalters Rieder und auf eine Vereinbarung zwischen\neinen Schuldbrief auf die von ihm erworbenen Liegen- ihm und Gemeindeschreiber Graa vom 7. Februar 1913,\nschaften (Studeli, Arnätschi }l. Bachtalen) errichten. Als- worin dieser anerkannte, der Konkursmasse Graa 964 Fr.\ndann bin ich bereit, Sie für diese Summe zu entlasten und 25 Cts. zu schulden, dass Rieder binnen 5 Tagen der Redafür Quittung auszustellen. Im Weiteren gewärtige ich kurren tin die Differenz zwischen dem Betrag der Divifür den von Ihnen direkt schuldigen Betrag die Aufhebung dende von 1340 Fr. 12 Cts. und 964 Fr. 25 Cts., also\ndes erhobenen Rechtsvorschlages bezw. Auszah1ung in 375 Fr. 95 Cts. zu bezahlen habe, und drohte ihm für den\nbar. Am 6. Dezember 1913 richtete die Rekurrentin Fal1 der Unterlassung mit den schärfsten Massnahmen.\nsodann an ihren Schwiegervater C. Graa folgenden Brief': Rieder kam dieser Verfügung nach und die Rekurrentin\n« Da ich bis heute nicht in den Besitz des gemäss unserer schrieb hierauf der untern Aufsichtsbehörde am 20. De-\nVereinbarung vom 22. ?\\ ovember abhin zu errichtenden zember 1913, dass sie VOll Rieder 375 Fr. 95 Cts.({ auf\nSchuldbriefes gekommen bin und Ihf'erseits auch keine Rechnung der restanzlichen Dividende» erhalten habe,\nAnstalten zur Anfertigung des Titels getroffen worden dass ihr aber noch ein Betrag von 964 Fr. 17 Cts.zukomme\nsind, t re t eie h h i c mit, ver:mlasst durch das Ver- und sie sich in dieser Beziehung alle Rechte wahre.\n72 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 12. 73\n\n"}