Berichte bei den Behörden eines andern Staates fehlen dem Der Konkursverwalter erhob jedoch Rechtsvorschlag. Betreibungsamte sowohl die Kompetenz als die Mitte1. Am 27. November 1913 verfügte die obere Aufsichts- Geht man hicvon aus, so ergibt sich aber daraus ohne behörde des Kantons Bern u. a., Konkursverwalter Rieder weiteres, dass das Betreibungsamt Zürich 6 dem Begehren habe sofort den Schlussbericht und die Quittung für die des Arrestschuldners Gerber um teilwtise Befreiung der Barzahlung der Dividende an die Rekurrentin beizu-