An dem Schutze des im Auslande, ausserhalb der 2weifellos nicht vorhanden. Der Rekurs ist daher gutzuschweizerischen Rechtsgemeinschaft wohnhaften Schuld- heissen, ohne dass es des Eintretens auf die übrigen vom ners und an der Verminderung der einem ausländischen Rekurrenten gegen die angefochtene Verfügung erhobenen Gemeinwesen erwachsenden Unterstützungsl,eten hatte Einwendungen bedürfte.