e herleiten lässt. Das schliesst aber nicht aus, sie dennoch ein- für die Beschränkung der Geltung desselben auf im Inland treten zu lassen, sofern sie nach S i n nun d Z w eck der wohnhafte Schuldner spricht. Denn der Grund der hier Vorschrift als im Willen des Gesetzes gelegen betrachtet aufgestellten Pfändungsbeschränkung(wie übrigens auch werden darf. Denn wenn das Gesetz nicht ausdrücklich aus- der Mehrzahl der im Art.