Auch zur Herabsetzung des Existenz- alle in der Schweiz zum Vollzug kommenden Betreibungsminimums bestehe kein Anlass, da bei dessen Feststellung handlungen erstrecke » und « sämtliche Schuldner, welche dem Umstande Rechnung getragen werden müsse, dass einem Betreibungsverfahren . in der Schweiz unterliegen, der Schuldner als Reisender erhöhte Unterhaltskosten ohne Rücksicht auf Domizil und Nationalität durchhabe und ein Beweis dafür, dass seine Frau mitverdiene, aus gleich zu behandeln seien I), enthält eine petitio nicht gelesitet sei.