Es handle sich demnach schwerdewege Aufhebung dieser Verfügung, eventuell Re- zwar nicht um eine geänderte Sachlage, sondern darum, duktion des EXistenzminimuIIls auf 145 Fr. per Monat, dass sich die Sachlage dem Amt infolge neu bekannt geindem er geltend machte: Gerber hätte den Arrestvollzug wordener Umstände als eine andere dargestellt habe. Auch vom 22. Oktober binnen zehn Tagen vom 29. Oktober, an das sei indessen vom Bundesgericht (AS Sep.-Ausg. 4 welchem Tage ihm die Arresturkunde zugestellt worden N0 21 *) als genügend erklärt worden, um eine Abändesei, durch Beschwerde anfechten müssen.