Aenderung der Sachlage notwendig gewor- Dem Gesuch des Schuldners ist teilweise zu entsprechen den sei. Das erstere treffe zwar hier nicht zu, da auf die Unund es wird daher ver füg t : pfändbarkeit sowohl ausdrücklich wie durch Unterlassung 1. das Existenzminimum für die schuldnerische Fmni- der Beschwerde verzichtet werden könne.