zur Zeit des Arrestvollzuges hatte er noch die Provisionen für die Monate Septe~ber und Oktober 1913 zu gut, die demnach Gegenstand des Arrestes bilden. Nachdem Gerber durch Eingabe vom 5. November 1913 das Betreibungsamt hierauf aufmerksam gemacht und auf Aufforderung des letzteren am 19. November Aufschluss über seine Fa- milien-, Verdienst- und Vermögensverhältnisse gegeben hatte, erliess das Betreibungsamt am 20./21. November AS 40 111 - 1914 5