A. - Gestützt auf einen von Willy Niederdräing in Essen-Ruhr gegen Daniel Gerber in Müllheim a. Rhein für eine Forderung von 2000 Fr. erwirkten Arrestbefehl belegte dasBetreibungsamt Zürich 6 am 22.0ktober 1913 «das Guthaben des Arrestschuldners aui die Firma Daemen- Schmidt & Ge in Zürich 6 in unermitteltem Betrage» mit Beschlag. Wie dasBetreibungsamt damals noch nicht wusste, aber zwischen den Parteien nicht streitig ist, hatte der Arrestschuldner Gerber von der genannten Firma den Alleinverkauf ihrer Rechenwalzen für den Regierungsbezirk Düsseldorf gegen eine Provision von 35 % auf jeder aus jenem Gebiete eingehenden Bestellung übernommen: