für die die Bank dem Nachlassvertrag hätte zu- dividende von 1540 Fr. verminderten Bürgschaftsschuld stimmen können, war die nicht gedeckte Forderung von 3500 Fr. zu, also für 1365 Fr. von 1615 Fr.; für diese Forderung figuriert aber. die Demnach hat das Bundesgericht Bank, wie bereits hervorgehoben, auf' der vom Sachwalter aufgestellten Liste unter den den Nachlassvertrag ver- erkann t: werfenden Gläubigern.