Sie hat daher Nachlassvertrag zu oder nicht. Die Zustimmung eines die Schätzung anerkannt, durch welche der Sachwalter Pfandgläubigers für den durch das Pfand gedeckten Be- den beiden verpfändeten Versicherungsbriefen einen Wert trag seiner Forderung kann daher nicht als Annahme im 60 Entscheidungen der Zivilkammern. N0 10. 61 von je 7000 Fr. und den übrigen Pfändern einen solchen (dem Beklagten) verbürgten Forderung abzüglich der von 2300 Fr. beilegte. Unter diesen Umständen kann Nachlassdividende zustehe.