Daraus folgt, dass ein Pfand- V. Klasse kollozierte Forderung von 1615 Fr. unter den gläubiger nur für diesen ungedeckten Betrag und nicht Gläubigern, die dem Nachlassvertrag nicht zugestimmt für den nach der Schätzung des Sachwalters durch das haben. Gegen diese Behandlung ihrer Forderung hat nun Pfand gesicherten Teil erklären kann, er stimme dem die Bank keine Einwendungen erhoben. Sie hat daher Nachlassvertrag zu oder nicht.