Damit eine Annahme im Sinne Qieser Bestimmung zu- menden Wert beigemessen und die Bank nur für 1615 Fr. stande kommt, ist daher nötig, dass der Gläubiger durch als Chirographargläubigerin betrachtet. Gestützt hieranl seine Zustimmung mit seinen Forderungen in die Reihe hat der Sachwalter bei Aufstellung der Liste der dem der für die Annahme des Nachlassvertrages erforderlichen Nachlassvertrag zustimmenden Gläubiger die als gedeckt zwei Dritteile der Gläubiger tritt, m. a. W., dass er durch geschätz·te Forderung der Bank von 16,300 Fr. nicht beseine Zustimmung die Bestätigung des Nachlassvertrages rücksichtigt: