Nach Art. 305 im Betrag von 2300 Fr. pfandversicherte Forderungen SchKG gilt der Nachlassvertrag als angenommen, wenn kolloziert. Der 1615 Fr. ausmachende Restbetrag der zwei Dritteile der Gläubiger demselben zugestimmt haben Forderung der Bank wurde in V. Klasse aufgenommen. und die von ihnen vertretene Forderungssumme zwei Der Sachwalter hat also den beiden verpfändeten Ver- Dritteile des Gesamtbetrages der Forderungen ausmacht. sicherungsbriefen einen ihrem Nominalbetrag gleichkom-