SchKG seine Rechte gegen den Bürgen weiter. Für die Nun ist aber diese Bedingung weder vor noch nach der Zustimmung der Bank zum Nachlassvertrag des Arnold Bestätigung des Nachlassvertrages erfüllt worden. Der Hörler beruft sich der Beklagte einzig auf das Schreiben Bank wurde sogar nicht einmal eine Nachlassdividende der Bank vom 9. November 1912. Darin erklärt die Bank~ ausbezahlt, vielmehr erhielt sie den ganzen Betrag ihrer der Zivilkammern. No 10. 59 58 EnlSCheidunren Sinne des Art.