l verlustig, sofern er ihnen Schuldner gemäss Art. 306 Ziff. 3 SchKG zu leisten hat, nicht mindestens zehn Tage vor der Gläubigerversamm- um die Bestätigung des Nachlassvertrages zu erwirken. lung deren Ort und Zeit mitgeteilt und ihnen nicht die Sie verlangte vielmehr eine besondere Sicherstellung Abtretung seiner Forderung gegen Zahlung angeboten durch Deponierung der auf den Nominalbetrag ihrer Titel hat. Voraussetzung für die Befreiung des Bürgen entfallenden Dividende.