hätte zahlen müssen. lassdividende für den ganzen Betrag ihrer Forderungen 3. - Der Beklagte ist aber auch nicht gestützt auf sichern wollte für den Fall, dass die Titel später zu Ver- Art. 303 Abs. 2 SchKG befreit. Nach dieser Bestimmung lust kommen sollten. Zu diesem Zwecke wollte sie sich geht ein Gläubiger, der dem Nachlassvertrag zugestimmt nicht mit den allgemeinen Sicherheiten begnügen, die der hat, seiner Rechte gegen Bürge!l verlustig, sofern er ihnen Schuldner gemäss Art.