'7 Umstand, dass er dies unterlassen hat, folgt aber nicht,. die, abgesehen von dem am 25. Oktober 1910demHörler dass er seines Rückgriffsrechtes gegen den Beklagten ver- gewährten Darlehen von 7000 Fr., noch für einen weilustig gegangen ist, wenn ein solches bestanden hat. Nach tem, ebenfalls durch einen Versicherungsbrief von 7000 Fr. Art.