Nach Art. 303 Abs. 2 SchKG seien die Person als Solidarbürge verpflichte. Da diese Vorausset- Bürgen daher befreit worden. zung nicht eingetreten ist, hätte sich der Kläger daher B. - Durch Urteil vom 22. Oktober 1913 hat das zu seiner Befreiung darauf berufen können. Aus dem 56 Entscheidungen der Zivilkammern. NO 10. ;'7 Umstand, dass er dies unterlassen hat, folgt aber nicht,.