Denn schein, auf dem sich der Kläger verpflichtete, von den es habe die Bank ihre Zustimmung zum Nachlassvertrag « Unterzeichneten» spricht und daher wenigstens zwei des Arnold Hörler gegeben, ohne den Parteien zuvor Zeit Solidarbürgen vorsah. Es ist auch sehr wahrscheinlich, und Ort der Gläubigerversammlung mitgeteilt und ihnen dass der Kläger die Bürgschaft nur unter der Bedingung die Abtretung ihrer Forderung gegen Bezahlung ange- eingegangen ist, dass sich neben ihm noch eine andere boten zu haben. Nach Art. 303 Abs. 2 SchKG seien die Person als Solidarbürge verpflichte.