haftende Titel von 7000 Fr. gänzlich zu Verlust. Am 4. April 1913 leitete der Kläger gegen den Beklagten Das Bundesgericht zieht in Erwägung: Betreibung ein für die 3781 Fr. betragende Hälfte der 1. - Mit der Vorinstanz ist in erster Linie davon ausvon ihm an die Bank bezahlten Bürgschaftsschuld, wo- zugehen, dass die vom Beklagten geleistete Bürgschaft gegen der Beklagte Rechtsvorschlag erhob. in rechtsgiltiger Weise zustande gekommen ist.