} fallende Quote in Deposition gestellt wird.» Diese Er- I} meiner eigenen und eigenhändig unterschriebenen Zu- klärung wurde vom Sachwalter nicht als Zustimmung i) sage, weiter gehe ich nicht. Nach derselben bin ich zum Nachlassvertrag aufgefasst. Am 22. Februar 1913 M Entscheidungen der Zivilkammern. NO 10. 55 belastete die Bank den Kläger für seine volle Bürgschafts- Kantonsgericht des Kantons St. Gallen die Klage abge- t schuld samt Zins mit 7562 Fr.