fortigeBezahlung des verbürgten Betrages von ihm verlan- ) Schreiben vom 18. September 1912 geforderten Bürggen müsste. Daraufhin erbat sich der Beklagte von der » schaften erbracht werden, oder dann, wenn die Stellung Bank eine Abschrift der Bürgschaftsurkunde. Nach Em- ) von Ersatzbürgschaft nicht möglich sein sollte, die auf pfang antwortete er der Bank am 3. September 1912 mit » den Nominalbetrag der beiden Titel (Fr. 14,000) entfolgendemBriefe: dchhalte mich genau an den Wortlaut )} fallende Quote in Deposition gestellt wird.»