an der Gläubigerversammlung teil, nicht aber die Par- » Betrag von Fr. 16,300 erklärt hiemit, gegen den proteien. Am 31. August 1912 forderte die Bank den Be- » jektierten Nachlassvertrag keinerlei Einwendungen zu klagten auf, für weitere Sicherheiten, sei es durch Bürg- » erheben, wenn in Bezug auf die Hinterlagen Versiche- schaft oder Faustpfand, besorgt zu sein, ansonst sie so- » rungsbrief Nr. 1946 und 1453 von je Fr. 7000 die im