Mit Zuschrift nehmen könne, neuerdings zur Leistung weiterer Sichervom 25. gl. Mts. brachte ihnen die Bank weiter zur heiten für seinen Anteil durch Bürgschaft oder Faustpfand Kenntniss, dass die im Nachlassverfahren des Arnold ersuchen. Mit Zuschrift vom 18. September 1912 ver- Hörler angeordnete Gläubigerversammlung am 21. Au- langte die Bank vom Sachwalter des Arnold Hörler Stelgust 1912, nachmittags 3 Uhr, in St. Margrethen statt- lung eines dritten Bürgen. Am 12. November 1912 gefinden werde;