» Die Bank antwortete am 12. Juli 1912 eine gerichtliche Nachlassstundung be- dem Beklagten mit Schreiben vom 9. September 1912, willigt worden war, teilte die Bank den Parteien mit sie müsse ihn, nachdem dem Amold Hörler eine gericht- Schreiben vom 20. Juli 1912 mit, dass sie die von ihnen liche Nachlassstundung bewilligt worden sei und sie daverbürgte Forderung, unter Wahrung aller Regressrechte her gegen Hörler keine weiteren Schritte mehr untergegen sie, beim Sachwalter eingeben werde. Mit Zuschrift nehmen könne, neuerdings zur Leistung weiterer Sichervom 25. gl.