Dies bungsrechte mit der Zession der in Frage stehenden wird denn auch vom Rekurrenten im Grunde gar nicht Forderung sollte übertragen werden können. bestritten. Er behauptet vielmehr, für die Zulässigkeit Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer der Wechselbetreibung sei noch erforderlich, dass die Wechselgläubigerqualität des Betreibenden aus der ,"Vech- erkannt: selurkunde selbst hervorgehe und insbesondere der Der Rekurs wird abgewiesen. Inhaber eines indossierten Wechsels sich durch Indossament nach Art.