50 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. Entscheidungen der Zivilkammern. NO 10. 51 aus der möglicherweise eine ilm treffende, wechselmässige Verpflichtung abgeleitet werden kann (AS Sep.-Ausg. Umständen für seine Legitimation zur Einleitung der 12 N° 55 und die dort zitierten Entscheide, 16 N° 30*). Betreibung genügen (vgl. JAEGER, Komm. Art. 178 N. 1).